Archiv der Kategorie: Tabakcharakteristika

Noch drei Monate Menthol

Mentholzigaretten und Mentholtabak zum Drehen und Stopfen sind ab dem 20.5.2020 in der EU verboten. Zeit, sich Vorräte anzulegen.  Und mit Alternativen zu experimentieren.

Die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die 2016 in Deutschland in Kraft getreten ist, verbietet „charakteristische Aromen“ in Industriezigaretten und Feinschnitt-Tabaken, „unter anderem Früchte, Gewürze, Kräuter, Alkohol, Süßigkeiten, Menthol oder Vanille“ (Art. 2 Nr. 25). So dürfen z.B. indonesische Nelkenzigaretten (Kretek) seit Mai 2016 in der EU nicht mehr hergestellt und seit Mai 2017 nicht mehr verkauft werden. Eine Ausnahme sieht die TPD aber vor (Art. 7 Nr. 14): Wenn ein solches Aroma „unionsweite Verkaufsmengen 3 % oder mehr einer bestimmten Erzeugniskategorie“ erzielt, gilt der 20 Mai 2020 als Stichtag. Was ist damit gemeint? Ausschließlich Menthol. Ist zwar ein Nischenprodukt, aber im Gegensatz zu anderen Aromen weist es einen gewissen Nutzungs- und Bekanntheitsgrad in der Welt des Tabakgenusses auf.

Allerdings wurden durch die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie (siehe hier und hier) „verschiedene Arten der Mentholzigaretten“ schon 2016 verboten, wie der Deutsche Zigarettenverband (DZV) beklagt. Einige Marken gibt es aber nach wie vor, nur eben nicht mehr lange. Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt wäre als starker Raucher der Marke Reyno ebenfalls betroffen, wenn ihn der Tod nicht schon im zarten Alter von knapp 97 Jahren dahingerafft hätte. Er soll seine Lieblingsmarke vorher noch stangenweise gehortet haben, um auf die TPD 2 vorbereitet zu sein – sein Frühableben verschonte ihn dann aber vor Ekelbildern und Aromaverboten.

Begründet wurde dieses Verbot übrigens damit, dass gewisse Geschmacksrichtungen Heranwachsende angeblich zum Rauchen ‚verführen‘. Wie immer bei den Antirauchern und wie üblich bei der EU nur eine vorgeschobene Ausrede. Eine besondere Popularität von Mentholzigaretten bei jungen Rauchern lässt sich in Deutschland gerade nicht feststellen. Egal, Hauptsache wieder eine Gängelung mehr gegen Tabakgenießer. Und eine massive Einschränkung der Angebotsvielfalt für die Verbraucher.

Der Versuch eines mittelständischen Herstellers aus Deutschland, per Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Pseudo-Verfassungsgericht der EU, das Aromenverbot zu Fall zu bringen, blieb 2019 leider – aber erwartungsgemäß – erfolglos. Verbraucher hätten genug Zeit, „zu anderen Erzeugnissen zu wechseln“. Wer also bisher Mentholzigaretten raucht, kann das in drei Monaten nicht mehr – toller „Wechsel“, so sieht Wahlfreiheit à la EUdSSR aus.

Am 30. Mai ist der Weltuntergang“ hieß es früher im Lied, wird jetzt der 20. Mai zum Weltuntergang für Menthol-Liebhaber? Nicht ganz, denn man kann mehreres tun:

Hamstern

Sie können sich Vorräte anlegen. Bei guter Lagerung können Zigaretten zwei Jahre halten. Wenn man Qualitätseinbußen in Kauf nimmt, auch länger. Siehe hier unsere Tipps zur Bevorratung. Rund zwei Dutzend Zigarettenmarken mit Menthol gibt es derzeit noch auf dem Markt, zu finden in unserer Suche (Suchbegriffe: „Menthol“, „Ice“) und noch zwei, drei einschlägige Marken beim Dreh- und Stopftabak (den man nicht so lange lagern kann, ohne dass sich die Qualität verschlechtert). Netzwerk Rauchen rät Interessierten zum schnellstmöglichen Hamsterkauf!

Zigarillos

Außerdem gibt es einzelne Mentholzigarillos verschiedener Hersteller. Eventuell kommen noch welche hinzu, als Ersatz für verschwindende Zigarettenmarken. Vielleicht treffen sie den Geschmack einiger Raucher, gerade solcher, die nur gelegentlich zu Mentholprodukten greifen. Einfach im Fachhandel nachfragen.

Do-it-yourself

Und dann können Sie selbstgemachte Alternativen ausprobieren.

Zum einen besteht die Möglichkeit, aromatisierte Filter zu erwerben. Für Stopftabak gibt es Hülsen mit einer Kapsel im Filter, die nach Drücken das Mentholaroma freisetzt. Auch für Drehtabak existieren Mentholfilter.

Zum anderen lässt sich der Tabak selbst entsprechend behandeln. Auf dem Markt finden sich sogenannte Flavo(u)r Cards/Strips und Ampullen verschiedener Marken. Karten und Streifen werden in den Tabak gelegt, der Ampulleninhalt darauf geträufelt und je nach Produkt dauert es von einer Viertelstunde bis zu mehreren Stunden, und der hat Tabak den gewünschten Mentholgeschmack angenommen, versprechen Hersteller und Händler. Als Tabak dafür eignet sich aus Sicht des Netzwerk Rauchen – entsprechend dem Profil bestehender Metholzigaretten-Marken – besonders American Blend mit höheren Nikotinwerten. Es wäre auszuprobieren, ob z.B. Geschmackskarten auch bei Fertigzigaretten funktionieren, indem man sie in die Packung legt. Oder man träufelt gleich selbst Minzöl auf den Tabak.

Schließlich lässt sich beides kombinieren, ein aromatisierter Filter mit aromatisiertem Tabak. Für Informationen über einschlägige Produkte konsultieren Sie den Fachhandel, auch auf Händlerseiten im Internet. Viel Erfolg bei Ihren Experimenten, und berichten Sie bitte über Ihre Erfahrungen unten in den Kommentaren zu diesem Beitrag!

Umfrage: Schlechtere Produkte durch TPD2

Ab dem 20. Mai 2016 dürfen in Deutschland nur noch Tabakwaren nach der neuen Tabakproduktrichtlinie der EU (TPD 2) in Umlauf gebracht werden. Deren berüchtigstes Element sind die Ekelbilder, die seither die Packungen verunstalten. Aber auch das Produkt selbst – die Zigaretten bzw. der Lose Tabak – sind betroffen: Aromenverbote und Zubereitungsschikanen schränken die Möglichkeit der Hersteller ein, den Rauchern die bisher geschätzte Ware zu fabrizieren. Das greift viel tiefer in das Leben der Bürger und Verbraucher ein als die äußere Oberfläche der postfaktischen Schockfotos.

Netzwerk Rauchen hat daher im Frühjahr eine Online-Umfrage durchgeführt, um zu erfahren, wie sich das Raucherlebnis (Geschmack und Rauchverhalten) verändert hat. Die Umfrage erbrachte, dass viele Raucher negative Veränderungen durch die neuen Rezepturen bemerkt haben – wie von uns befürchtet. Bei den Fertigzigaretten betreffen die Klagen vor allem geschmackliche Verschlechterungen und ein ungünstigeres Abbrandverhalten. (Eine weitere Verschlimmerung gegenüber der Einführung der sog. „Feuersicheren“ Zigarette 2011.)

Bei Dreh- und Stopftabak stoßen sich die Raucher an anderen Problemen, nämlich solchen, die die Beschaffenheit vor dem Abbrennen betreffen – Grobstücken und Trockenheit. Die Lieblingsmarke kann – wegen eines verbotenen Aromas – auch ganz vom Markt verschwunden sein.

Diagramm Umfrage: Schlechterer Tabak in der Ekelpackung?
Diagramm Umfrage: Schlechterer Tabak in der Ekelpackung?

41 Prozent der befragten Raucher (Fertigzigaretten, Dreh- und Stopftabak, Mehrfachnennenungen möglich) bemerken Verschlechterungen.]

Kein Teilnehmer berichtet eine Verbesserung des Geschmacks/Rauchverhaltens durch die TPD2-Produkte. Rund die Hälfte der Zigarettenraucher beklagt eine Verschlechterung. Beim Losen Tabak sind es etwas weniger, nur ein knappes Drittel. Ein Grund dafür dürfte in der höheren Verwendung zusatzstofffreier Tabake bei dieser Gruppe in unserer Stichprobe (im Vergleich zu den Zigarettenrauchern) liegen, denn diese Tabake sind in geringerem Maße von veränderten Zubereitungsvorschriften betroffen.

Es zeigt, dass die TPD2 – wie erwartet – zu schlechteren Waren für einen Großteil der Tabakgenießer geführt hat. Und das bei den den turmhoch gekletterten Strafsteuern, die dafür zu entrichten sind. In einigen Jahren droht sogar eine drastischere Produktvergewaltigung, nämlich die Nikotionminierung.